Die Jahresgesamtkosten sind auf 12 Monate verteilt.
Es wird monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen!
Der Monatsbeitrag beträgt z. Zt. € 80,00 pro Kind.
Nach Aufnahme der Spielkreis-Aktivitäten ist binnen drei Tagen für das teilnehmende Kind eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Vereinssatzung sowie der Spielkreisordnung geregelt, die in der Taunusstraße 47 ausliegen und in die jeder Einsicht nehmen kann. Auf die dort niedergelegten Bedingungen wird verwiesen; insbesondere auf die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Jede Anmeldung ist schriftlich ausschließlich an den Vorstand zu richten, welcher auch alleine Aussagen über die Vergabe von Plätzen macht und diese schriftlich bestätigt.